Was im Antrag nur als Mutmaßung beiläufig erwähnt worden ist, hat sich zwischenzeitlich leider als Wahr herausgestellt: Der Beschluss zur Nooröffnung ist aufgrund “übergeordneter Interessen” gefasst worden, vertraglicher Verpflichtungen sowie “Land und Bund stecken mit drin…” usw.
So zumindest wurde es verlautbart: Die neue Bürgermeisterin habe zu ihrem Dienstantritt die Planungen “ prüfen lassen […]”, sei dann zu diesem Ergebnis gekommen, und habe die Planungen dann aus diesen Gründen in die Wege geleitet.
Und u.a. genau hierin liegt die Unzulässigkeit:
Die Planungshoheit über Bauleitpläne liegt ausschließlich bei der Kommune, also dem Stadtrat.
Dieses ist verfassungsrechtlich garantiert! Es gibt keine übergeordneten Verpflichtungen und Interessen, die der Stadt Eckernförde irgendwelche Vorschriften machen könnten, welche Bauleitpläne zu beschließen seien. Unterwirft sich ein Entscheidungsträger derartigen “Verpflichtungen”, hat das die Folge wie in Abbildung unten beschrieben:


Wie Eingangs erwähnt, wurde das Abwägungsgebot bezüglich Alternativ-Planungen nicht eingehaltenen, was ebenfalls die Nichtigkeit eines Bauleitplanes zur Folge haben kann, wie die Auszüge der juristischen Fachliteratur zeigen:


Die Abbildung unten zeigt zwei vermeintliche Alternativ-Pläne, die in Wirklichkeit nur Varianten von Plan A sind, also der zwanghaften Vorstellung einer historisch-notwendigen Entfernung der Reeperbahn und Schaffung riesiger Wasserflächen:

Inwieweit die Pläne der Nooröffnung gegen das BauGB verstoßen, bzw. wie auch die absurde Verschwenkung der Reeperbahn gegen diverse Richtlinien bezüglich Verkehrsplanung u. -recht verstößt, ist im Antrag auf Seite 2 bis 5 ab der Überschrift “Fehleinschätzungen der Stadtverwaltung” nachzulesen.
Die Abbildungen unten machen im direkten Vergleich deutlich, daß die Planung Nooröffnung völlig anders wird, als das vermeintlich angestrebte historische Binnennoor. Besonders der grotesk verbreiterte Steindamm hat so gar nichts mehr mit dem tatsächlich erhaltenswerten historischen Bauwerk gemein: Die Nooröffnung ist ein pseudohistorischer Willkürentwurf.



Wenn schon “historisch”, warum dann nicht gleich wieder so…?
Die Stadtverwaltung hat sich von dem Planungsbüro “Nooröffnung” offensichtlich über den Tisch ziehen lassen, wie es oft so ist, wenn derartige Planungsbüros vertragliche Verpflichtungen zum Abgreifen von Fördergeldern nutzen. Ein gutes Beispiel ist die Einebnung der Nicolaistraße, wofür 500.000 € gezahlt worden sind, was jedoch nach den Tarifen diverser Tiefbaufirmen höchstens 35.000 Euro hätte kosten sollen.
Die Fördergelder sind der Stadt Eckernförde bewilligt worden, und nicht dem Planungsbüro. Und diese Fördermittel implizieren auch keinen Auftrag an die Gemeinde:
Man will doch wohl nicht wirklich glaubhaft machen, daß Land und Bund der Gemeinde Eckernförde 16 Mio. Euro aufzwingen wollen, um sie damit zu einer Nooröffnung zu verpflichten…
Und da Plan C durch seine offene Wasserflächenverbindung ja auch eine Art “Nooröffnung” ist und die Sanierung desselben Areals darstellt, können die Fördergelder auch hierfür ohne Bedenken verwendet werden.
Mögliche Konsequenzen:

- Auch wenn die Frist für einen verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollantrag verstrichen ist, kann ein beharrliches Festhalten an einem unzulässigen Bauleitplan die Straftatbestände der Korruption und – vor allem – der Veruntreuung beinhalten. (Es sei gesagt, daß Stadträte keine Immunität genießen!)
- Das Innenministerium SH kann den Stadtrat in dieser 16 bis 24 Mio. Euro Angelegenheit als entscheidungsunfähig einschätzen und eine Neuwahl anberaumen.
- Einen Auflösungsantrag kann auch die Bürgermeisterin beim Innenministerium SH stellen, wenn dieser sich als verantwortlich für ein Beharren auf den Plänen herausstellt (Besorgnis der Befangenheit).
- Der Stadtrat kann die Abwahl der Bürgermeisterin beantragen, wenn er sie wegen ihrer Fehlannahme verantwortlich machen will.
- Das Städtebau Förderprogramm kann, hingewiesen auf die hiesigen Umstände, die Zahlungsleistung zurückhalten oder sogar zurücknehmen.
- Die Firmen der Bauausführungen können, in Sorge nicht mehr bezahlt zu werden, von den Aufträgen zurücktreten.
- Die Inzidentprüfung (von lat. incidentis = beiläufig) ist zeitlich unbegrenzt möglich.
Beim zivilrechtlichen Anfechten von Bauvorhaben – städtischen wie privaten – muss das Gericht dann inzident prüfen, ob der Bebauungsplan überhaupt rechtskonform ist, bevor eine Entscheidung darauf begründet werden kann.
Folge: Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit des Bauleitplanes sind alle Bauvorhaben – besonders wegen “unzumutbarer Verkehrssituation” – anfechtbar.
Fazit:
Die bereits seit über zehn Jahren zu vernehmende Behauptung, die Nooröffnung sei “zu weit fortgeschritten und könne nicht mehr geändert werden…” ist nur eine absurde Schutzbehauptung.
Es gibt keine Verpflichtung und keine Notwendigkeit zu irgendeiner Nooröffnung.
Selbstverständlich können die Pläne geändert werden.
Alle bereits begonnenen Bauarbeiten korrespondieren durchaus mit Plan C, stehen diesem also nicht unbedingt im Weg.
Auch Grundstücksverkäufe sind kein Hindernis, denn Bauleitpläne dürfen private Grundstückseigentümer nicht begünstigen. Diese können umdisponieren oder vom Kauf zurücktreten.
Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung in Gestalt einer Abstimmung
Ungleiche Verhältnisse: während die Änderung eines Bauleitplanes nur beantragen darf, wer seit mindestens sechs Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnt, dürfen für die Erstellung von Bauleitplänen Entwürfe von Personen aus ganz Europa hinzugezogen werden, also Menschen die nie hier waren und Eckernförde nicht kennen.
Der Antrag für Plan C ist der bisher einzig konstruktiver Antrag dieser Angelegenheit, denn eine reine Verhinderungsplanung ist unzulässig, was auch der Fehler der bisherigen Kritiker und Gegner der Nooröffnung gewesen ist.
Die Entscheidung des Stadtrates bezüglich Plan C steht noch aus.
Es gibt drei Optionen:
1. Plan C wird abgelehnt.
Iin diesem Falle ist jedoch das KONTRAFAKTORIUM befugt, einen Bürgerbegehr gemäß
§ 16g Satz 3 GO in Abzielung eines Bürgerentscheides gegen den Ablehnungsbeschluss zu initiieren (siehe Antrag auf Seite 2 ab Überschrift “Rechtliche Hinweise”).
2. Plan C wird durchgewunken.
Aber das wäre quasi “vom Regen in die Traufe”. Die Angelegenheit ist als Schicksalsentscheidung für Eckernförde viel zu wichtig, als daß sie ohne Bürgerbeteiligung beschlossen werden sollte.
3. Der Stadtrat beschließt, die Angelegenheit mit einem Ratsbürgerentscheid gemäß
§ 16g Satz 1 GO den Bürgern zu überlassen.
Und das wäre die wohl weiseste und diplomatischste Entscheidung, – denn die Bürger wollen endlich mitbestimmen, und Kritiker würden das Ergebnis viel eher akzeptieren.
Die (dafür vorgeschriebene) Ja- oder Nein- Frage könnte dann lauten:
Wollen Sie, daß Plan C anstelle der Nooröffnung aufgestellt wird?
Hierfür bedarf es jedoch der Mitwirkung der Eckernförder Bürger. Je mehr sich (bei der Stadt) melden und eine Entscheidung fordern, Kommentare schreiben, an (noch zu planenden bzw. anzumeldende) Meetings und Demonstrationen teilnehmen, desto eher die Wahrscheinlichkeit den Stadtrat aus seiner Lethargie zu bewegen.
Denn wir haben das Recht und die Chance, tatsächlich etwas zu bewegen!
Oder wollen wir Eckernförder Bürger diese absurde Nooröffnung wirklich zulassen?
Daher folgender Aufruf:
Eckernförder für Eckernförde!
Kämpfen wir gemeinsam für unsere Stadt!
Wir haben ein Recht darauf!
Wir lassen uns diese ewige Bevormundung und Steuergeldverschwendung einfach nicht mehr länger gefallen!