Zwischenzeitlich ist bei der Stadt Eckernförde ein Antrag zur Festsetzung eines Bürgerentscheides eingereicht worden.
Die Eckernförder Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 6. Februar 2025.
Dieser steht auch im Ratsinformationssystem RIS auf der Webseite der Stadt Eckernförde zur Befassung auf der Tagesordnung des Sitzungstermins am 2. April 2025.
Falls keine Entscheidung zustande kommt, wird diese mit einer sogenannten Bürgeranfrage erzwungen, und falls dann diese negativ ausfallen sollte, erfolgt ein Bürgerbegehr /-entscheid gegen den Ablehnungsbeschluss.
Die Gemeinde wird also ihre Abstimmung bekommen, mit oder ohne den Stadtrat.
Es ist also nicht die Frage ob, sondern wann…
Anstehend die Schriftsätze zur Kenntnisnahme:
Seiten 1 und 2:
Antrag zur Festsetzung eines Bürgerentscheides


Seite 3:
Die Eingangsbestätigung der Stadt Eckernförde

Seite 4:
Die Bitte der Stadt Eckernförde um Einverständniserklärung zur Veröffentlichung im Ratsinformationssystem RIS auf der städtischen Webseite

Seite 5:
Der Schriftsatz zur Nachreichung der Stellungnahme des Referates IV 51 – Städtebauförderung des Innenministeriums SH und eines Baustopp-Antrags

Seiten 6 bis 8:
Die Anfrage an das Referat IV 51 bezüglich der Planungshoheit und auf Aussicht einer möglichen Anschlussfinanzierung bei Planungsänderung



Seite 9:
Die Eingangsbestätigung des Referates IV 51

Seiten 10 bis 12:
Das Antwortschreiben des Referates IV 51 mit dem Hauptaugenmerk: Die Planungshoheit liegt ausschließlich bei der Stadt Eckernförde


